Sie sind professioneller Komponist und möchten Ihre Musik weltweit mit Intervox vermarkten. Wir bieten faire Verträge, detaillierte Briefings, schnelles Time-to-Market, intensives Marketing, eine effiziente Vermarktungsplattform, ein internationales Vertriebsnetz und transparente Abrechnungen. Intervox engagiert sich in Kampagnen aktiv für den Copyrightschutz von Komponisten und arbeitet zur Kontrolle der erzielten Einsätze im TV mit TuneSat zusammen - zur späteren Reklamation bei der GEMA. Über 300 internationale Autoren arbeiten bereits erfolgreich mit Intervox. Be a part of it!
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Frequently asked questions
Wie werde ich „Accepted Author“?
Bei Registrierung geben Sie u.a. einen Link zu einer Internetseite an, auf der man Ihre Musik anhören kann. Intervox prüft, ob die musikalische und technische Qualität Ihrer Demos zum Look and Feel von Intervox und/oder Black is Blonde passt. Darüber informieren wir Sie per Email (ca. 3-7 Tage nach Registrierung). Im positiven Fall ist Ihr Account freigeschaltet und Sie erhalten mit der Freischaltungsemail die Verträge mit Intervox Deutschland (für die Intervox-Library) und Intervox UK (für die Library Black is Blonde). Sie können Sich nun auf der Plattform einloggen. Für das erfolgreiche Login ist es erforderlich, dass Sie sowohl den Vertrag mit Intervox Deutschland als auch mit Intervox UK akzeptieren.
Wie kann ich meine Titel anbieten?
Nach Login auf der Website können Sie unter dem Punkt „Briefings“ alle aktuellen Briefings einsehen, die Ihnen anhand von Referenztracks zeigen, welche Art von Genre/Mood/Thema jeweils gefragt ist. Sie entscheiden jetzt wofür Sie entsprechend anbieten. Via „New Track hochladen“ starten Sie den Upload Ihrer Neukomposition. Ist ein Titel angenommen, werden Sie umgehend per Email informiert.
Kann ich meine Angebote auch per Mail oder Download Link schicken?
Nein, wir akzeptieren ausschließlich Titel, die über unsere Website hochgeladen wurden.
Kann ich Demoversionen hochladen und später fertigproduzieren?
Nein, zur Beurteilung benötigen wir fertig produzierte Tracks, die kein nachträgliches Mastering mehr erfordern.
Kann ich bei Intervox hochgeladene (noch nicht veröffentlichte) Titel parallel anderen Libraries anbieten?
Nein. Sie können den Track erst dann Dritten anbieten, wenn Intervox Sie informiert, dass der Titel nicht verwendet wird oder wenn er innerhalb von 6 Monaten nach Upload nicht von Intervox veröffentlicht wurde.
Kann ich für ein Intervox-Briefing ein ganzes Album mit meiner Musik anbieten?
Nein. Unsere Kunden erwarten maximale Vielfalt, indem jedes Intervox-Album hinsichtlich der Bandbreite an Stilen, Richtungen und Autoren möglichst weit gefächert ist. Sie können jedoch passende Tracks auf passende verschiedene Album-Briefings verteilen.
Ich bin nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, etc.) – kann ich trotzdem Intervox-Komponist werden?
Nein, die Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft ist Voraussetzung für die Abrechnung.
Bekomme ich eine Vorauszahlung für einen angenommenen Titel?
Nein, wir zahlen keine Upfront-Production-Fee.
Wie hoch ist der Share, den ich bekomme?
Der Share für Aufführungsrechte (Performing Rights) und Mechanische Rechte (Mechanical RRights) richtet sich nach den länderspezifischen Verteilungsschlüssel der Verwertungsgesellschaften und liegt i.d.R. bei 50:50 (Autor(en):Verlag). Direkte Synch Rights (sonstige Rechte) rechnet Intervox zu 25% an den/die Autor(en) weiter.
Gibt es über die die Website eine Möglichkeit, nachzuvollziehen, welche der eigenen Titel von wem eingesetzt wurden?
Nein, die Website bietet Ihnen als Komponist zwar keine direkte Auskunft darüber. Intervox hat jedoch die Möglichkeit mit Hilfe der Software TuneSat, Einsätze im TV zu kontrollieren. Dieses Tool hilft uns, nicht gemeldete Einsätze zu erkennen und zu dokumentieren. Später können wir die nicht gemeldeten Einsätze als Reklamationen bei der Gema einreichen. Sie rechnet aufgrund dessen rückwirkend Geld ab - an Sie als Komponist und an uns als Verlag.
Was ist eine CAE/IPI-Nummer?
Die CAE/IPI-Nummer ist eine internationale Identifikationsnummer für Komponisten und Verleger.
Die CAE/IPI-Nr. wird von der Verwertungsgesellschaft vergeben, bei der man Mitglied ist.